R B 97.3 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
B. Betriebsvermögen
Zu § 97 BewG

R B 97.3 ErbStR2019 Nießbrauch an einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

R B 97.3 Nießbrauch an einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

(1) 1Wird im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden ein Nießbrauchsrecht an einem Anteil an einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 EStG eingeräumt oder die Ausübung eines solchen Nießbrauchsrechts einem anderen überlassen, richtet sich die Beurteilung nach der Ausgestaltung des Nießbrauchsrechts. 2Der Zuwendungsgegenstand bestimmt sich grundsätzlich nach dem Zivilrecht. 3Ob das zugewendete Vermögen zum Betriebsvermögen gehört, richtet sich jedoch nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts, denn nach § 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BewG bilden alle einer inländischen Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 EStG gehörenden Wirtschaftsgüter einen Gewerbebetrieb. (2)