R E 13 b.16 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 b ErbStG

R E 13 b.16 ErbStR2019 Grundstücksüberlassung im Konzern

R E 13 b.16 Grundstücksüberlassung im Konzern

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

1Grundstücke im Sinne des R E 13 b.13, die im Rahmen eines Konzerns im Sinne des § 4 h EStG zur Nutzung überlassen werden, gehören nicht zum Verwaltungsvermögen (§ 13 b Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c ErbStG). 2Das gilt nur, soweit keine weitere Nutzungsüberlassung an einen nicht zum Konzern gehörenden Dritten erfolgt. 3Der Konzernbegriff richtet sich nach § 4 h Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 EStG. 4Für die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, ist auf die Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt abzustellen.