BGH vom 13.05.1971
VII ZR 310/69
Normen:
BGB § 168 ;
Fundstellen:
DNotZ 1972, 229
DRsp I(112)17Nr. 7
WM 1971, 956

Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht

BGH, vom 13.05.1971 - Aktenzeichen VII ZR 310/69

DRsp Nr. 1996/15003

Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht

Es besteht ein unverzichtbares Recht des Vollmachtgebers zum Vollmachtswiderruf jedenfalls bei Aufträgen, die ausschließlich seinen Interessen dienen; hingegen ist der Ausschluß des Widerrufsrechts dann möglich, wenn die Vollmachtserteilung auch - zumindest gleichwertig - im Interesse des Bevollmächtigten liegt.

Normenkette:

BGB § 168 ;

Hinweise: