FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.03.2019
4 K 83/16
Normen:
EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3; EStG § 5 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 5;
Fundstellen:
NZG 2020, 37

Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 08. August 2019

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.03.2019 - Aktenzeichen 4 K 83/16

DRsp Nr. 2019/12450

Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 08. August 2019

Stichwort: 1.) Keine Buchwertübertragung bei unentgeltlicher Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft bei Zurückbehaltung wesentlicher Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens - keine Ausdehnung der Rechtsprechung zur parallelen Anwendung von § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG (entgegen FG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2018, 15 K 1187/17 F).2.) Aufdeckung aller stiller Reserven - einschließlich des anteiligen Firmenwerts - bei der Aufgabe eines Mitunternehmeranteils, wenn der Anteil an der Personengesellschaft unentgeltlich übertragen wird (Möglichkeit der Privatisierung - Entnahme - des Geschäftswerts mit anschließender Übertragung und Einlage/Aktivierung in der Ergänzungsbilanz auf Seiten des Empfängers).

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2012 vom 1. Oktober 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Juni 2016 wird dahingehend geändert,

dass der Herrn A zugewiesene Veräußerungsgewinn von 366.840,25 EUR verringert und in Höhe von lediglich 215.554,47 EUR festgestellt wird,