Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen; diese sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die minderjährigen Kinder der Kommanditisten einer GmbH & Co KG in den Jahren 2009 bis 2014 als Mitunternehmer an der Gesellschaft beteiligt sind.
Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG. Persönlich haftende und nicht am Kommanditkapital der Klägerin beteiligte Gesellschafterin ist die ... GmbH -GmbH-, deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer -A- ist. Die GmbH ist auch die alleinige Geschäftsführerin der Klägerin. Kommanditisten bei einem Kommanditkapital von 100.000 € sind A mit 29 %, die Ehefrau des A, -G-, mit 1 %, sowie die beiden Kinder von A und G, -J- (*1996) und -P- (*1994) mit jeweils 35 %.
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