BFH - Urteil vom 27.08.2014
II R 44/13
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 17; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 24.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 103/13 301

Schenkungsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis an den Veräußerer von Geschäftsanteilen an der das Grundstück veräußernden GmbH

BFH, Urteil vom 27.08.2014 - Aktenzeichen II R 44/13

DRsp Nr. 2014/16718

Schenkungsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis an den Veräußerer von Geschäftsanteilen an der das Grundstück veräußernden GmbH

Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung auf Veranlassung des Anteilserwerbers ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus für den Anteilsveräußerer ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil und führt daher nicht zum Entstehen von Schenkungsteuer.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 17; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2;

Gründe

I.