BFH - Urteil vom 19.09.2012
IV R 11/12
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 06.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 251/10 1333

Steuerliche Behandlung der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht übersteigendes Entgelt

BFH, Urteil vom 19.09.2012 - Aktenzeichen IV R 11/12

DRsp Nr. 2012/19797

Steuerliche Behandlung der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht übersteigendes Entgelt

Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft führt nicht zur Realisierung eines Gewinns, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger zu 2. (Kläger) war im Streitjahr 2001 als Kommanditist zu 70 % am Vermögen der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, beteiligt. Mit Vertrag vom 26. Juni 2001 übertrug der Kläger zwei bis dahin zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörende bebaute Grundstücke auf die Klägerin. Auf einem der Grundstücke lastete eine Verbindlichkeit in Höhe von 296.453,47 €, die die Klägerin übernahm. Die Klägerin bilanzierte die Grundstücke anschließend mit ihrem Buchwert.