LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.11.2004
6 Sa 669/04
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 613a Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - AK X. - 6 Ca 2672/03 - 09.06.2004,

Teilbetriebsübergang und Wiedereinstellungsanspruch

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2004 - Aktenzeichen 6 Sa 669/04

DRsp Nr. 2005/6882

Teilbetriebsübergang und Wiedereinstellungsanspruch

1. Der Übergang eines Betriebsteils ist für den Arbeitnehmer, der in diesem Bereich beschäftigt wird, einem Betriebsübergang gleichgestellt; der Übergang muss aber bereits vor Beendigung der Betriebstätigkeit und Ablauf der Kündigungsfristen erfolgt sein, weil nur dann ein Betrieb im Sinne des § 613 a BGB und die dort bestehenden Arbeitsverhältnisse übergehen können.2. Seinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber geltend zu machen; das kann auch nach Ablauf der Kündigungsfrist geschehen, muss jedoch unverzüglich geschehen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 613a Abs. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger, welcher als Lkw-Fahrer zunächst ab 15.07.1996 bei der Firma Z. Y. GmbH & Co KG in X. beschäftigt war, ist bei der Beklagten seit 01.02.2000 beschäftigt. Die Beklagte hat allen Mitarbeitern, nachdem am 18.07.2003 die Gesellschafter den Beschluss gefasst hatten, das Unternehmen zum 31.12.2003 zu schließen, allen Mitarbeitern ordentlich zum 31.12.2003 gekündigt.