Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms
BFH, Urteil vom 08.06.2000 - Aktenzeichen IV R 63/99
DRsp Nr. 2000/7358
Teilpraxisveräußerung; Zurückbehaltung eines Mandantenstamms
1. Eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung setzt die Veräußerung eines Büros samt den Kundenbeziehungen und die völlige Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem dazugehörigen örtlichen abgegrenzten Wirkungsbereich voraus.2. Die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit ist deshalb erforderlich, weil es gerade der eigene, von der übrigen Praxis abgegrenzte örtliche Wirkungsbereich ist, der dem organisatorisch selbständigen Büro trotz der sachlich einheitlichen freiberuflichen Praxis das Gepräge einer selbständigen Teilpraxis verleiht.3. Werden Kunden- und Mandantenstämme in einem nicht geringfügigem Umfang zurückbehalten und fortgesetzt, dann liegt keine begünstigte Teilpraxisveräußerung vor sondern es handelt sich bei dem erzielten Veräußerungsgewinn um laufenden Gewinn, auch wenn die Betreuung der Kunden oder Mandanten von einem anderen Büro/Betrieb aus erfolgt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.