FG Düsseldorf - Urteil vom 28.10.2010
11 K 3637/09 F
Normen:
GewStG 2002 § 2 Abs. 5; GewStG 2002 § 10a Satz 1; GewStG 2002 § 10 Abs. 2; UmwStG 1995 § 2 Abs. 1;

Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Anwachsung auf Körperschaft; Vortragsfähiger Gewerbeverlust; Unternehmeridentität; Anwachsung auf Körperschaft; Verschmelzungsbedingte Rückwirkung

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 11 K 3637/09 F

DRsp Nr. 2010/20783

Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Anwachsung auf Körperschaft; Vortragsfähiger Gewerbeverlust; Unternehmeridentität; Anwachsung auf Körperschaft; Verschmelzungsbedingte Rückwirkung

1. Die Verschmelzung der beiden letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft mit der Folge der Anwachsung der Personengesellschaft bei der bereits vor der Umstrukturierung zu 100 % beteiligten Übernehmerin führt nicht zu einem schädlichen Unternehmerwechsel in Bezug auf den Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes. 2. Im Fall des Übergangs eines gewerblichen Unternehmens auf eine Körperschaft durch Anwachsung muss die Unternehmensidentität nur im Zeitpunkt der Anwachsung aufgrund des Übergangs sämtlicher Aktiva und Passiva gegeben sein. Es ist unschädlich, wenn das übergegangene Unternehmen nach der Anwachsung nicht mehr fortgeführt wird. 3. Der anwachsungsbedingte Vermögensübergang ist ein Reflex des verschmelzungsbedingten Vermögensübergangs und nimmt daher an der Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 teil.