BFH - Urteil vom 11.07.2006
VIII R 32/04
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 17 ;
Fundstellen:
BB 2006, 2676
BFH/NV 2007, 141
BFHE 214, 326
BStBl II 2007, 296
DB 2006, 2665
DStR 2006, 2163
GmbHR 2007, 49
NJW-RR 2007, 471
Vorinstanzen:
FG Köln - 1 K 7881/99 - 3.2.2004 (EFG 2004, 1772),

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

BFH, Urteil vom 11.07.2006 - Aktenzeichen VIII R 32/04

DRsp Nr. 2006/28492

Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

»1. Der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG wird auch dann verwirklicht, wenn die wirtschaftliche Inhaberschaft an dem Kapitalgesellschaftsanteil auf den Erwerber übergeht. 2. Letzteres ist im Falle des Verkaufs eines GmbH-Anteils jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Käufer des Anteils a) aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und b) die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie c) das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind. 3. Bei der Prüfung dieser Merkmale ist zu berücksichtigen, dass eine von der zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichende Zuordnung der Beteiligung auch dann anzunehmen sein kann, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht in vollem Umfang erfüllt sind (sog. Gesamtbildbetrachtung).«

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 17 ;

Gründe: