I. Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensverkäufen im Rahmen des sog. Kombinationsmodells und in diesem Zusammenhang darum, ob die Korrektur einer zuvor erfolgten Teilwertabschreibung durch Hinzurechnung gemäß § 12 Abs. 2 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG 1995) rechtmäßig ist. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) möchte erreichen, dass diese Hinzurechnung durch den Höchstbetrag gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 i.d.F. bis zur Änderung durch Art.
Die Klage war erfolglos. Das Finanzgericht (FG) hat sie mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 864 wiedergegebenen Gründen abgewiesen.
Dagegen richtet sich die Revision.
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