FG Hamburg - Urteil vom 08.10.2001
III 277/01
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 16 Abs. 2 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 267

Veräußerung eines Gewerbebetriebes

FG Hamburg, Urteil vom 08.10.2001 - Aktenzeichen III 277/01

DRsp Nr. 2002/4198

Veräußerung eines Gewerbebetriebes

Die Veräußerung einer deftig-rustikal geprägten Gaststätte mit Stammgästen und Laufkundschaft und die anschließende Übernahme der Clubgaststätte eines Vereins ohne Laufkundschaft und ohne Mitnahme von Stammgästen ist eine Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 16 Abs. 2 ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der - betragsmäßig unstreitige - Gewinn aus der Veräußerung der Gaststätte ... (G) nach §§ 16 Absatz 1, 34 Absatz 1, 2 Nr. 1 EStG steuerbegünstigt ist.