BFH vom 15.07.1993
III B 8/93

Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos (§ 16 EStG)

BFH, vom 15.07.1993 - Aktenzeichen III B 8/93

DRsp Nr. 1997/8741

Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos (§ 16 EStG)

Scheidet ein unbeschränkt haftender Gesellschafter, dessen Kapitalkonto durch Entnahmen oder Verlustzurechnung negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus, ohne einen Ausgleich leisten zu müssen, weil sein Anteil an den stillen Reserven offenbar höher ist als der Betrag des negativen Kapitalkontos, so entsteht ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Minusbetrages des Kapitalkontos zuzüglich des erzielten Barpreises. Der "Wegfall" des negativen Kapitalkontos ist Teil der Veräußerungspraxis und damit einkommensteuerpflichtig. In dieser steuerlichen Behandlung ist keine sachliche Unbilligkeit zu sehen. Der steuerliche Gewinn ist die rechtlich notwendige Folge aus der früheren Verlustzurechnung.

Für die Praxis: