FG Niedersachsen, vom 18.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 417/10
Verfassungsmäßigkeit der ermäßigten Besteuerung von Einkünften aus KapitalvermögenAnwendung des Abgeltungssteuersatzes für die Zahlung von Kapitaleinkünften unter Angehörigen
BFH, Urteil vom 29.04.2014 - Aktenzeichen VIII R 9/13
DRsp Nr. 2014/12630
Verfassungsmäßigkeit der ermäßigten Besteuerung von Einkünften aus KapitalvermögenAnwendung des Abgeltungssteuersatzes für die Zahlung von Kapitaleinkünften unter Angehörigen
1. Die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1EStG in Höhe von 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten ist verfassungsgemäß.2. Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15AO sind. Diese einschränkende Auslegung des Ausschlusstatbestands entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.