BVerfG - Beschluß vom 03.05.2005
2 BvR 736/03
Normen:
EStG § 17 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV Beilage 2005, 361
NJW 2005, 2004
NZG 2005, 641
Vorinstanzen:
BFH, vom 23.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen VIII B 121/01

Verfassungsmäßigkeit der Grenze zwischen einer wesentlichen und einer nichtwesentlichen Beteiligung

BVerfG, Beschluß vom 03.05.2005 - Aktenzeichen 2 BvR 736/03

DRsp Nr. 2005/8256

Verfassungsmäßigkeit der Grenze zwischen einer wesentlichen und einer nichtwesentlichen Beteiligung

Es ist nicht willkürlich, wenn der Bundesfinanzhof in einem finanzgerichtlichen Verfahren die Auffassung vertritt, dass auch bei unentgeltlichem Hinzuerwerb einer wesentlichen Beteiligung zu einer nicht wesentlichen Beteiligung für die Ermittlung des gem. § 17 EStG zu erfassenden Wertzuwachses an die historischen Anschaffungskosten der zusammengerechneten, im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanteile anzuknüpfen sei.

Normenkette:

EStG § 17 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [250]).