BFH - Urteil vom 16.06.2004
X R 50/01
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ;
Fundstellen:
BB 2004, 2560
BFH/NV 2004, 1699
BStBl 2005, 130
DB 2004, 2509
DStR 2004, 2003
FamRZ 2005, 270
NJW 2005, , 1599
NJW-RR 2005, 298
ZEV 2004, 520
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 16 K 4110/98 E - 27.6.2001 (EFG 2002, 255),

Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs gegen wiederkehrende Leistungen - Ertragsprognose

BFH, Urteil vom 16.06.2004 - Aktenzeichen X R 50/01

DRsp Nr. 2004/17570

Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs gegen wiederkehrende Leistungen - Ertragsprognose

»1. Wird ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder dessen Ehegatten vorbehaltener Nießbrauch später abgelöst und werden dabei zugunsten des bisherigen Nießbrauchers auf dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen vereinbart, die aus den Erträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können, ist im Zweifel davon auszugehen, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt; an die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs tritt die Versorgungsrente.