I. Arbeitsgericht Urteil vom 22. Juli 1993 Leipzig - 16 Ca 1243/92 - II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 20. April 1994 Chemnitz - 11 (7) Sa 68/93 -,
Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang
BAG, Urteil vom 16.05.1995 - Aktenzeichen 3 AZR 535/94
DRsp Nr. 1996/467
Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang
»1. Im Verhältnis von zwei aufeinanderfolgenden Tarifverträgen gilt die Zeitkollisionsregel. Der jüngere Tarifvertrag tritt an die Stelle des älteren Tarifvertrages. Dabei können die Tarifvertragsparteien innerhalb rechtlicher Grenzen eine Tarifnorm sowohl zu Gunsten als auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1BetrAVG Ablösung).2. Auch tarifvertragliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, die bei einem Betriebsübergang Inhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber geworden sind, können später durch einen Tarifvertrag, an den Betriebserwerber und Arbeitnehmer gebunden sind (hier: Firmentarifvertrag), eingeschränkt werden.«
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