BFH vom 22.11.1995
I R 168/94

Verspätete Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot als vGA

BFH, vom 22.11.1995 - Aktenzeichen I R 168/94

DRsp Nr. 1997/8304

Verspätete Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot als vGA

1. Erbringt eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund von Insich-Geschäften Leistungen, so liegt nicht allein deshalb eine vGA vor, weil die zugrunde liegende Befreiung von den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbots (§ 181 BGB) nach Auffassung der Zivilrechtsprechung unwirksam ist, sich diese Rechtsprechung aber erst später - nach Vornahme der Befreiung - entwickelt hat und die Rechtslage bis dahin umstritten war. Dies gilt auch für die Frage, ob bei einer mehrgliedrigen GmbH die allgemeine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des Gesellschafter-Geschäftsführers Satzungsbestandteil sein muß oder durch einfachen Gesellschafterbeschluß bestimmt werden kann. 2. Ein Anstellungsvertrag zwischen Kapitalgesellschaft und (beherrschendem) Gesellschafter-Geschäftsführer muß zur vGA-Vermeidung nicht von den (Mit-) Gesellschaftern unterzeichnet werden.

Für die Praxis: