BGH - Beschluß vom 06.10.1992
KVR 24/91
Normen:
GWB § 23, § 24 ; HGB § 119 ;
Fundstellen:
AG 1993, 140
BGHR GWB § 24 Abs. 1 Marktbeherrschung 4
BGHR HGB § 119 Abs. 1 Stimmabgabe 2
BGHR HGB § 119 Abs. 1 Stimmrecht 1
BGHZ 119, 346
DB 1993, 371
GRUR 1993, 141
GmbHR 1993, 44
MDR 1993, 130
NJW 1993, 1265
WM 1993, 18
ZIP 1992, 1771

Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von Zeitungsverlagen - Abhängige GmbH als Anteilseigner der herrschenden KG - Meinungsbildung in Gesellschafterstamm einer KG bei nur gemeinschaftlicher Ausübung der Gesellschafterrechte

BGH, Beschluß vom 06.10.1992 - Aktenzeichen KVR 24/91

DRsp Nr. 1993/382

Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von Zeitungsverlagen - Abhängige GmbH als Anteilseigner der herrschenden KG - Meinungsbildung in Gesellschafterstamm einer KG bei nur gemeinschaftlicher Ausübung der Gesellschafterrechte

»1. Zur Frage, wann der Zusammenschluß von Zeitungsverlagen eine marktbeherrschende Stellung verstärkt. 2. Hält eine abhängige GmbH Anteile der sie beherrschenden Kommanditgesellschaft, so ist sie - anders als wenn sie Anteile einer sie beherrschenden Kapitalgesellschaft hielte - nicht von der Ausübung ihrer Rechte als Gesellschafterin ausgeschlossen. 3. Zur Frage der Meinungsbildung innerhalb eines Gesellschafterstamms, wenn der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft vorsieht, daß die Mitglieder des Stammes ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben dürfen.«

Normenkette:

GWB § 23, § 24 ; HGB § 119 ;

Gründe: