Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2007 - 5 (10)
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger war seit dem 1. August 1970 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Zuletzt war er im Bereich C I (CI) tätig und verdiente monatlich 4.929,29 Euro brutto.
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