EuGH - Urteil vom 12.09.2013
Rs. C-49/12
Normen:
Verordnung 44/2001/EG vom 22.12.2000 Art. 1 Abs. 1; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BB 2013, 2324
IPRax 2015, 84
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Østre Landsret (Dänemark) - 25.01.2012,

Vollstreckbarkeit eines Schadensersatzurteils gegen Begünstigte eines Mehrwertsteuerkarussells mit Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Østre Landsret

EuGH, Urteil vom 12.09.2013 - Aktenzeichen Rs. C-49/12

DRsp Nr. 2013/20607

Vollstreckbarkeit eines Schadensersatzurteils gegen Begünstigte eines Mehrwertsteuerkarussells mit Wohnsitz in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Østre Landsret

Der Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er die Klage einer Behörde eines Mitgliedstaats gegen in einem anderen Mitgliedstaat ansässige natürliche und juristische Personen auf Ersatz des Schadens erfasst, der durch eine haftungsauslösende unerlaubte Verabredung zur Hinterziehung von in dem erstgenannten Mitgliedstaat geschuldeter Mehrwertsteuer entstanden ist.

Tenor: