FG Düsseldorf - Urteil vom 19.04.2018
15 K 1187/17 F
Normen:
EStG § 6 Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2018, 1586
DStRE 2019, 270
EFG 2018, 1092
NZG 2018, 874
ZEV 2018, 547

Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils; Taggleicher Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2018 - Aktenzeichen 15 K 1187/17 F

DRsp Nr. 2018/7117

Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils; Taggleicher Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2014 vom 05.09.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.04.2017 wird in der Weise geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinn in Höhe von xx EUR festgestellt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils und taggleichem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens.