Es ist in der Revisionsinstanz noch streitig, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin zu der M (fortan: Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen am 1. August 1998 das Konkursverfahren eröffnet worden ist, durch einen Betriebsübergang aufgelöst worden ist.
Die am 1945 geborene Klägerin arbeitete seit dem 1, November 1990 als Verkäuferin in dem Einzelhandelsgeschäft der Firma Mu in Me Dieses Geschäft wurde im Jahre 1993 von der Gemeinschuldnerin übernommen. 1994 wurde in diesem Einzelhandelsgeschäft ein Betriebsrat gebildet. Die Klägerin war Mitglied dieses Betriebsrats.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|