I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war im Jahr 1992 --neben zwei anderen Gesellschaftern-- je zu einem Drittel an zwei GmbH beteiligt, der X-GmbH sowie der Z-GmbH. Die Klägerin und ihre beiden Mitgesellschafter waren außerdem zu jeweils einem Drittel an einer AG beteiligt, der Y-AG.
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