FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 05.11.2008
2 K 175/05
Normen:
EStG § 6 Abs. 3 ; EStDV (a.F.) § 7 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2009, 267
EFG 2009, 233

Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen und des Anteils am Gesamthandsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2008 - Aktenzeichen 2 K 175/05

DRsp Nr. 2009/1434

Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen und des Anteils am Gesamthandsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

1, Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zeitgleich mit der Überführung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. 2. Die Einführung des § 6 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 sowie dessen Änderung durch das UntStFG haben insoweit die Rechtslage nicht verändert

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3 ; EStDV (a.F.) § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Würdigung einer Übertragung von Kommanditanteilen.

Klägerin ist die ... GmbH & Co. KG (KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die ... Beteiligungs GmbH ist. Zum 30. Dezember 1994 stellten sich die Beteiligungsverhältnisse wie folgt dar:

KG:

Komplementär (GmbH) Einlage 900.000,00 DM

Kommanditisten:

- AX Einlage 398.000,00 DM

- BX Einlage 1.000,00 DM

- CX Einlage 1.000,00 DM

- DX, geborene X Einlage 200.000,00 DM

Festkapital gesamt 1.500.000,00 DM

GmbH:

- AX Stammkapital 50.000,00 DM

- BX Stammkapital 25.000,00 DM

- CX Stammkapital 25.000,00 DM

Gesamtsumme 100.000,00 DM