Die am 12. Juli 1976 verstorbene Erblasserin wurde aufgrund ihres eigenhändigen Testaments vom 3. Juni 1974 von ihrem Ehemann, dem Beklagten, als ihren alleinigen, nichtbefreiten Vorerben beerbt; zu ihren Nacherben setzte sie bestimmte in Polen wohnhafte Verwandte ein. Außerdem setzte die Erblasserin zahlreiche Vermächtnisse aus, und zwar auch fortlaufende Zahlungen an ihre Verwandten in Polen, und ordnete ferner Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstreckerin ist seit dem 30. April 1980 die Klägerin; der frühere Testamentsvollstrecker ist dem Beklagten als Streithilfe beigetreten.
Die Erblasserin und der Beklagte betrieben in A. eine Sportwaffengeschäft in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft. Seit dem Tode der Erblasserin führt der Beklagte das Geschäft allein fort; er ist inzwischen als Einzelhandelskaufmann im Handelsregister eingetragen.
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