FG Niedersachsen - Urteil vom 22.08.2013
16 K 317/12
Normen:
AO § 89 Abs. 2; AO § 207 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2015, 8

Zum Widerruf einer verbindlichen Auskunft über das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2013 - Aktenzeichen 16 K 317/12

DRsp Nr. 2014/13276

Zum Widerruf einer verbindlichen Auskunft über das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Der Widerruf der verbindlichen Auskunft mit Wirkung für die Zukunft steht im Ermessen des Finanzamtes.. In der Regel ist der Widerruf ermessensgerecht, wenn sich der Inhalt der Auskunft als materiell-rechtlich unzutreffend und damit als rechtswidrig erweist. Dagegen bedarf der Widerruf einer rechtmäßigen Zusage einer besonderen Legitimation und kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige sein Vertrauen noch nicht betätigt hat und außerdem kein besonderes steuerliches Interesse an der verbindlichen Auskunft darlegen kann.

Normenkette:

AO § 89 Abs. 2; AO § 207 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist der Widerruf einer verbindlichen Auskunft über das Bestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft.