FG Köln - Urteil vom 01.12.2004
11 K 1103/99
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 451
Steuertelex 2005, 262

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur Veräußerungsabsicht

FG Köln, Urteil vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 11 K 1103/99

DRsp Nr. 2005/2845

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur Veräußerungsabsicht

1. Wird die bei Erwerb des Grundstücks vorhandene Bebauung umfangreich erweitert, ist für die Frage, ob das Grundstück in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung veräußert wurde, auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen abzustellen. 2. Bei der Veräußerung von Grundstücken an fremde Dritte besteht grundsätzlich eine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht. 3. Die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Grundstück an den ursprünglichen Verkäufer verkauft wird. 4. Bei einer langfristigen Eigennutzung (zunächst als Mieter und sodann als Eigentümer) ist für die Frage einer von Anfang an bestehenden (bedingten) Veräußerungsabsicht allein auf den Zeitraum der Eigennutzung als Eigentümer abzustellen.

Normenkette:

GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Einordnung der Erlöse aus diversen Grundstücksverkäufen als Vorgänge auf der privaten Vermögensebene oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel).