BFH - Beschluss vom 09.12.2014
I B 48/14
Normen:
AO § 157;
Fundstellen:
AO-StB 2015, 74
BFH/NV 2015, 472

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Feststellung des Standes des Einlagekontos einer GmbH mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

BFH, Beschluss vom 09.12.2014 - Aktenzeichen I B 48/14

DRsp Nr. 2015/1853

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Feststellung des Standes des Einlagekontos einer GmbH mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

NV: Der mit dem Schriftformerfordernis verbundene Zweck, den Adressaten zuverlässig über den Bescheidinhalt zu unterrichten, wird jedenfalls bei schlichter Ablehnung eines Änderungsantrags auch durch mündliche Bekanntgabe zu Protokoll des Gerichts erfüllt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Die Ablehnung eines Änderungsantrags in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll des Finanzgerichts ist wirksam, da der mit dem Schriftformerfordernis verbundene Zweck, den Adressaten zuverlässig über den Bescheidinhalt zu unterrichten, jedenfalls bei schlichter Ablehnung eines Änderungsantrags auch durch mündliche Bekanntgabe zu Protokoll des Gerichts erfüllt wird.

Normenkette:

AO § 157;

Gründe