BFH - Urteil vom 19.03.2009
IV R 45/06
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20
Vorinstanzen:
Hessisches Finanzgericht - 16.5.2006 - 8 K 4239/03; EFG (2007, 122),

Zwangsbetriebsaufgabe, Betriebsverpachtung, Betriebsunterbrechung, Dauer

BFH, Urteil vom 19.03.2009 - Aktenzeichen IV R 45/06

DRsp Nr. 2009/96387

Zwangsbetriebsaufgabe, Betriebsverpachtung, Betriebsunterbrechung, Dauer

Rechtsfrage: Zwangsbetriebsaufgabe eines verpachteten Betriebs: Reicht allein die lange Zeitdauer der Verpachtung eines Betriebsgrundstücks für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe aus? Im Streitfall wurde der Betrieb eines Wareneinzelhandelsunternehmen bereits im Jahr 1969 eingestellt und die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Betriebsgrundstück) auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Verpachtungsdauer für einen Zeitraum von 43 Jahren an unterschiedliche Unternehmen verpachtet.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 S. 1 ;

Hinweise:

Zulassung durch FG

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 19.03.2009, durcherkannt.

Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 16.5.2006 - 8 K 4239/03; EFG (2007, 122),
Fundstellen
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2007/10/01
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2009/08/20