Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 möglich
Das Thema Kassenführung bleibt spannend: Kaum haben Ihre Mandanten ihre Kassensysteme entsprechend den seit Anfang 2017 geltenden verschärften Anforderungen angepasst, da rüstet die Finanzverwaltung schon mächtig auf. Denn ab dem 01.01.2018 wird sie erstmals das neue Instrument der Kassennachschau anwenden.
Bei Verstoß gegen die Vorschriften für eine ordnungsmäßige Kassenführung drohen hohe Bußgelder
Mit der unangekündigten Kassennachschau verschärft die Finanzverwaltung die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen Ihrer Mandanten! Entspricht die Kassenführung nicht den Vorschriften, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 25.000 €. Ihre Mandanten sollten daher allzeit gut vorbereitet sein!
Informieren Sie Ihre Mandanten deshalb unbedingt mit der neuen Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet!“ über
- den Ablauf einer spontanen Kassennachschau
- die Rechte und Pflichten von Prüfer und Geprüftem
- die möglichen Sanktionen
- das richtige Verhalten bei der Kassennachschau
- die sonstigen Kassenregelungen, eventuelle Übergangsfristen und die ergänzenden Anforderungen der Kassensicherungsverordnung
Bereiten Sie Ihre Mandanten gezielt vor
Viele Unternehmer sind stark verunsichert, wie sie sich bei einer spontanen Kassennachschau verhalten sollen und Fehler vermeiden können. Unterstützen Sie Ihre Mandanten und bereiten Sie sie mit der Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet!“ gezielt auf diese Situation vor.
Unser Service
Wünschen Sie diese Mandanten-Information als gedruckte Broschüre oder als Datei? Mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Vielleicht sogar in großer Stückzahl mit Mengenrabatt?
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Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir unter der +49 221-937018-90 zu erreichen.
Autor
Thorsten Wagemann Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und Dipl.-Wirtschaftsjurist Thorsten Wagemann ist als Syndikus-Steuerberater bei einem Investmentunternehmen für Erneuerbare Energien in München tätig. Seine Schwerpunkte sind das nationale und internationale Unternehmenssteuerrecht.