Neuerungen seit 01.08.2021 in Kraft, trotzdem herrscht Unwissenheit
Offenbar sind die deutschen Geschäftsführer und Vereinsvorstände immer noch nicht ausreichend informiert. Denn erneut tappen sie in die Fallen der Online-Betrüger und zahlen Mondpreise für falsche Transparenzregister-Einträge, die in Wirklichkeit kostenlos sind, und Premium-Mitgliedschaften, die es gar nicht gibt.
Alles, was Ihre Mandanten jetzt wissen und 2022 umsetzen müssen
Bewahren Sie Ihre Mandanten vor diesem Reinfall und machen Sie sie rechtzeitig mit ihren neuen Meldepflichten, aber auch allen Ausnahmen und Übergangsfristen vertraut!
Vier knappe Seiten, die alle Unklarheiten beseitigen, ohne zu überfordern
In einer auch für Laien gut verständlichen Sprache und mit vielen Praxistipps sowie Beispielen beantwortet unsere „Mandanten-Information: Was Sie bis wann an das Transparenzregister melden müssen“ die folgenden Fragen:
• Was ist das Transparenzregister?
• Sind Sie meldepflichtig?
• Wen müssen Sie melden?
• Welche Angaben müssen Sie bei der Meldung machen?
• Wann und für welchen Zeitraum ist die Meldung vorzunehmen?
• Wer kann das Transparenzregister einsehen?
• Welche Sanktionen drohen bei Nicht- oder Falschmeldung?
Unser Service
Wünschen Sie diese Mandanten-Information als gedruckte Broschüre oder als Datei? Mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Vielleicht sogar in großer Stückzahl mit Mengenrabatt? Klicken Sie auf „Jetzt bestellen“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information: Was Sie bis wann an das Transparenzregister melden müssen? Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir unter der +49 221-937018-90 zu erreichen.