Jahreswechsel: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Mit der Mandanten-Information zum Jahresende 2023 bereiten Sie Ihre Mandanten optimal auf den Jahreswechsel vor. Auf 16 mandantengerecht formulierten Seiten informieren Sie über wichtige Neuregelungen, Fristen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So bietet das geplante Wachstumschancengesetz einige steuerliche Erleichterungen, die Ihre Mandanten kennen sollten. Wir haben uns für Sie durch 279 Seiten Gesetzesentwurf mit über 50 Einzelmaßnahmen gearbeitet und u.a. diese Themen aufbereitet:
✓ Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung – auch für Wohngebäude
✓ Eine Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG
✓ Öffnung der Optionsbesteuerung
✓ Investitionsanreize für klimafreundliche Technologien
✓ Renten: Langsamerer Anstieg des Besteuerungsanteils
✓ Verbesserungen bei der Verlustverrechnung
Als Steuerberater stehen Sie in der Beratungspflicht!
Steuerberater können oft gar nicht abschätzen, ob ihre Mandanten von bestimmten Neuregelungen oder Urteilen betroffen sind. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, alle Mandanten bestmöglich und umfassend zu beraten.
Sichern Sie sich deshalb jetzt ab, schaffen Sie Beratungsanlässe und führen Sie Ihre Mandanten durch den Steuerdschungel. Die Mandanten-Information zum Jahresende 2023 unterstützt Sie dabei mit Informationen für Unternehmer und Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Haus- und Grundbesitzer sowie Privatleute.
Weitere wichtige Themen in der Mandanten-Information zum Jahresende 2023
Unsere Mandanten-Information zum Jahresende beinhaltet u. a. folgende Themen:
Für Unternehmer und Geschäftsführer
- Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
- Einführung einer Zinshöhenschranke
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
- Verwendung von E-Rechnungen
- Privatnutzung von betrieblichen Elektro-Pkw
- Neue Offenlegungspflichten der Kapitalgesellschaft
- Höherer Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Steuerliche Aspekte des 49-€-Tickets
- Zukunftsfinanzierungsgesetz
- Handy-Verkauf an Arbeitgeber
- Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: Neues aus dem BMF
Für Haus- und Grundbesitzer
- Das sogenannte „Heizungsgesetz“
- Eckpunkte einer Grunderwerbsteuerreform
Für Kapitalanleger
- BFH entscheidet zu Kryptowährungen
Für alle Steuerzahler
- Steuererleichterungen bei Versorgungsbezügen und Renten
- Höherer Grundfreibetrag
- Photovoltaikanlagen: Klarstellungen des BMF zur Steuerbefreiung
Sichern Sie sich die kostenlose Briefkopf-Einbindung!
Gute Leistung sollte auch Ihren guten Namen tragen. Deshalb schenken wir Ihnen Ihren Briefkopf-Eindruck, wenn Sie uns die Erlaubnis geben, Sie in Zukunft automatisch zum Jahresende zu beliefern. Was bedeutet das genau?
Ab 2024 erhalten Sie automatisch im November eines jeden Jahres eine Lieferung der aktuellen Mandanten-Information zum Jahresende in der Stückzahl, die Sie heute bestellen. Aber keine Sorge! Wir fragen jedes Jahr automatisch Ihre Wunschmenge ab. Sie können also jedes Jahr die Menge variieren. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diesen Service wieder zu kündigen.
Wählen Sie Ihr Wunschformat
Wünschen Sie diese Mandanten-Information als gedruckte Broschüre oder als Datei? Mit Ihrem Briefkopf auf der Titelseite? Vielleicht sogar in großer Stückzahl mit Mengenrabatt? Dann klicken Sie auf „Jetzt vormerken“ und schauen sich ganz unverbindlich unser Angebot an!
Sie haben weitere Fragen zur Mandanten-Information zum Jahresende?
Der Deubner Kundenservice berät Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 221-937018-0, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Per Fax sind wir gebührenfrei unter der 0800 5121913 zu erreichen.