Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf die Unternehmensteuer

Unter dem Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ fasst der Entwurf des Koalitionsvertrages auf 179 Seiten zusammen, worauf sich die Verhandlungsparteien verständigt haben.

In dieser Wahlperiode nahmen die Steuern nicht unbedingt die Rolle eines zentralen Themas ein - jedoch haben es die Auswirkungen (gerade für größere Unternehmen) in sich. Für diese sollen zahlreiche Änderungen herbeigeführt werden, die im Koalitionsvertrag allerdings überwiegend „schwammig“ formuliert sind:

  • Umsetzung der EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD), insbesondere zeitgemäße Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung, Ergänzung von Hybridregelungen und Anpassung der Zinsschranke
  • Bekämpfung von Steuerdumping, Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche
  • Gerechte Besteuerung großer Konzerne (insbesondere von Internetkonzernen)
  • Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen
  • Ergreifen von Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft
  • Steuerliche Anreize für Unternehmensgründungen und Wagniskapital in Form der Befreiung von der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten beiden Jahren nach Gründung und Entbürokratisierung durch einen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren
  • Reduzierung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf 0,5 % des inländischen Listenpreises und Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Sonder-AfA von 50 %

Die weiteren Ziele in steuerpolitischer Hinsicht sieht die „GroKo“ in folgenden Punkten:

  • Abschmelzung von Möglichkeiten der Grunderwerbsteuervermeidung
  • Entlastung von Familien bei der Grunderwerbsteuer
  • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Internet
  • Ausbau der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung
  • Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung bis 2021
  • Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge
  • Einführung einer Finanztransaktionssteuer
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags für untere und mittlere Einkommen

Hinweis

Derzeit befindet sich der Koalitionsvertrag noch im Entwurfsstadium, da die Parteimitglieder noch zustimmen müssen. 

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