Wissenswertes über Technologie und Prozesse hinter Kryptowährungen

+++Tipp+++ Spezialreport Kryptowährungen – Steuerprobleme und Lösungen: Der komplette Leitfaden mit allen Praxistipps und Arbeitshilfen  – Hier klicken und kostenlos downloaden.

Der Begriff Kryptowährung beschreibt heute nur noch die kryptographischen Coins, die direkt als Zahlungsmittel genutzt werden können. Dem gegenüber stehen sogenannte Token und Assets. Während eine Währung als Zahlungsmittel verwendet wird, werden Token und Assets eher in den Bereich der Beteiligungen und Anlage eingeordnet (mehr dazu weiter unten). Token und Assets können alles sein, beispielsweise Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Non-Fungible Token (NFT; also nicht austauschbare oder kopierbare, digital verschlüsselte Objekte wie digitale Kunstwerke).

Durch eine Tokenisierung wird eine bestimmte Information auf einer sogenannten Blockchain gespeichert und kann damit einem Eigentümer entweder öffentlich oder anonym zugewiesen werden. Dabei stellt die Blockchain eine Art virtuelle Datenbank dar. Hinsichtlich der Kryptowährungen wird diese Datenbank genutzt, um Geldtransaktionen zu verwalten und einsehbar zu machen.

Die digitale Währung wird vom Sender direkt zum Empfänger gesendet (Dezentralisierung). Dabei werden die jeweiligen Transaktionen chronologisch in einer dezentralen, öffentlichen Datenbank abgespeichert. Durch dieses Verfahren, können Verkäufe im Bereich der Kryptowährungen erst nachvollzogen werden.

 

Wo werden die Token verwahrt bzw. gespeichert?

Um eine Transaktion von Einheiten einer virtuellen Währung durchzuführen, benötigt jeder Nutzer i.d.R. eine sogenannte Wallet. Diese Wallet kann von der Systematik her mit einer virtuellen Geldbörse bzw. einer Brieftasche und von der Handhabung her mit einem virtuellen Briefkasten verglichen werden. Alle Token werden virtuell in einer Wallet gespeichert. Das passiert aber aus Sicherheitsgründen nicht direkt auf dem Laptop bzw. auf dem PC des Erwerbers, sondern auf einem externen, nicht mit dem Internet verbundenen Speichermedium (z.B. auf einem USB-Stick).

Für die Transaktion eines Tokens in eine Wallet werden zwei Schlüssel benötigt. Der eine ist ein öffentlicher Schlüssel, der mit einer E-Mail-Adresse bzw. mit einer Kontonummer vergleichbar ist. Bei dem anderen handelt es sich um einen privaten Schlüssel des Eigentümers der Wallet, vergleichbar mit einem Passwort. Nur mit diesem kann der Eigentümer an die Token gelangen und diese extern speichern.

 

Wichtige Begrifflichkeiten

Es gibt nicht nur die Möglichkeit, Token zu halten und auf eine Wertsteigerung zu hoffen oder damit zu bezahlen. Darum muss der Begriff vierfach aufgefächert und jeweils unterschiedlich steuerlich gewürdigt werden:

  • Unter den Begriff „Currency Token“ bzw. „Payment Token“ fallen alle Token, die als Zahlungsmittel und somit als virtuelle Währung fungieren.E
  • in „Utility Token“ vermittelt dem Inhaber zum einen bestimmte Nutzungsrechte. Zum anderen kann durch diesen Token ein Anspruch auf eine konkrete Ware oder Dienstleistung bestehen, die ggf. noch nicht existiert.
  • „Equity Token“ bzw. „Security Token“ sind am ehesten mit herkömmlichen Wertpapieren vergleichbar. Jedoch können sie auch einen Schuldtitel darstellen.
  • Ein „Debt Token“ kann stereotypisch für ein eingeräumtes Darlehen stehen. Durch diesen Token erhält der Darlehensgeber den Anspruch auf Rückzahlung des investierten Betrags (ggf. zuzüglich Zinsen oder weiterer Entgelte).

 

Trading

Das Handeln mit Kryptowährungen ist grundsätzlich jederzeit möglich, da anders als beim Wertpapierhandel die Öffnungszeiten von Börsen irrelevant sind. Es ist jedoch zu differenzieren, wie die Token gehandelt werden. Wie bereits beschrieben, liegen virtuelle Vermögenswerte vor, die nach dem Verkaufsvorgang in die Wallet des neuen Eigentümers gelangen.

In der Regel kaufen Anleger virtuelle Währungen entweder direkt über ein vorher eingerichtetes Depot oder über einen Zwischenhändler. Über diese Plattformen können Kryptowährungen gekauft und direkt in der eigenen Wallet verwahrt werden. Dabei ist es auch möglich, keine ganzen Token zu erwerben, sondern nur Anteile (also kleine Bruchteile) an einer virtuellen Währung.

Der Kauf erfolgt zum aktuellen international gehandelten Marktpreis zuzüglich Transaktionsgebühren. Diese Vorgehensweise wird analog beim Verkaufsvorgang durchgeführt. Auch hier bestimmt der aktuelle Marktpreis den Verkaufspreis (evtl. zuzüglich Verkaufsgebühren).

 

Besonderheit: Erwerb durch Tausch

Eine Besonderheit stellt der Verkaufsvorgang durch die Hingabe eines Tokens dar. Sollte ein Kaufvorgang – statt mit Euro – mit einer virtuellen Währung durchgeführt werden (dies kann z.B. direkt auf einer Handelsplattform geschehen), liegt ein neuer Erwerbsvorgang vor.

Dabei gibt der ehemalige Eigentümer seine Token hin, um dafür an Einheiten einer anderen virtuellen Währung zu gelangen. Zugleich liegt bei demjenigen, der seine Coins eintauscht, ein Verkaufsvorgang zum Zeitpunkt des Tauschvorgangs vor. Das Vorgehen erfolgt analog zu bekannten Anschaffungsvorgängen durch Tausch.

Es ist daher nicht einfach möglich, den neuen Token an die Stelle des alten Tokens zu stellen. Der durchgeführte Tausch ist somit maßgeblich für den Kauf bzw. Verkauf der jeweiligen virtuellen Währung. Das hat zur Folge, dass bei Hingabe ein Veräußerungsgewinn entsteht, da es irrelevant ist, ob ich für einen Token Geld oder ein neues Wirtschaftsgut erhalte. Kurz gesagt, obwohl man zwei virtuelle Währungen miteinander tauscht, entstehen trotzdem neue Anschaffungskosten für das neue Wirtschaftsgut.

 

Mining

Da virtuelle Währungen nicht zentral von Notenbanken, sondern dezentral organisiert sind, könnte theoretisch jeder einen Token selbst erstellen. Die Erzeuger dieser Token werden auch Miner genannt, da durch das sogenannte Mining (in Anlehnung an das Goldschürfen) neue Token erzeugt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, seine eigenen Token herzustellen oder einem Dritten seine Rechenleistung zur Verfügung zu stellen, so dass ein neuer Token hergestellt werden kann. Der Schürfer bekommt dann eine Entlohnung in Form von Token, die sich danach richtet, wie viel Rechenkapazität er dem Netzwerk bzw. dem Erfinder des Tokens zur Verfügung gestellt hat.

Um einen Token zu erstellen, ist i.d.R. eine immense Rechenauslastung und ein sehr hoher Stromverbrauch erforderlich. Schließen sich mehrere Miner zusammen und stellen gemeinsam ihre Rechenleistung zur Verfügung, ist von einem sogenannten Mining-Pool die Rede. Auch hier wird der jeweilige Miner dadurch entlohnt, dass er einen Teil der geschürften Token zugesprochen bekommt.

Hieraus hat sich ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt, welches als Cloud-Mining bezeichnet wird. Die Cloud-Mining-Dienste stellen potentiellen Minern ganze Serverfarmen mit extrem hohen Rechenkapazitäten zur Verfügung, um möglichst schnell möglichst viele neue Token schürfen zu können.

 

Staking

Beim sogenannten Staking, der ressourcenschonenderen Alternative zum Mining, wird der Eigentümer (Staker) einer virtuellen Währung für das langfristige Halten bestimmter Einheiten einer virtuellen Währung mit neuen Anteilen belohnt. Dabei werden die Einheiten zur Unterstützung des Netzwerks über einen bestimmten Zeitraum gesperrt (sog. Cold Staking). Während der Sperrzeit kann der Cold Staker auf diese Einheiten der virtuellen Währung nicht zugreifen.

Die dem Staker als Ausgleich gutgeschriebenen Anteile lösen i.d.R. einen weiteren Anschaffungsvorgang bei ihm aus.

 

Lending

Beim Lending werden Einheiten einer virtuellen Währung gegen eine Vergütung zur Nutzung überlassen. Hierbei liegt also ein aktives Handeln zur Einnahmegenerierung des bisherigen Eigentümers der Token vor. In der Regel erhält dieser als Mietzins zusätzliche Einheiten derselben oder aber auch einer weiteren virtuellen Währung.

Beim Lending gibt es eine Besonderheit im Bereich der Kryptowährungen: Handelt es sich bei den zuvor angesprochenen Investitionsarten nur um den Kauf, Verkauf oder das Halten von Token, vermehrt man durch das Lending seine Token. Ein Vergleich mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (i.S.d. § 21 EStG) führt aktuell noch zu weit, könnte aber ggf. in Zukunft vom Gesetzgeber in Erwägung gezogen werden.

 

Besonderheit: Fork

Unter dem Begriff Fork (Gabelung oder Aufspaltung) versteht man die Teilung eines vorher existierenden Tokens. Ein Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass sich die Entwickler eines Tokens trennen. Als Resultat wird der bestehende Token „aufgeteilt“. Dies kann z.B. geschehen, indem der vorherige Token abgewertet, dem Eigentümer aber zusätzlich ein neuer Token gutgeschrieben wird.

Alternativ kommt es zum Fork, wenn sich die Regelungen einer Blockchain ändern. Dadurch kann das Entwicklungsteam eines Tokens gezwungen werden, diesen in seiner Struktur zu ändern.

Spezialreport Kryptowährungen – Steuerprobleme und Lösungen

So bekommen Sie die steuerliche Behandlung beim Kryptohandel in den Griff – Der komplette Leitfaden mit allen Praxistipps und Arbeitshilfen.

» Jetzt gratis anfordern

» Kryptowährungen

Aus steuerlicher Sicht sind Kryptowährungen Neuland. Unsere Infografik beantwortet die brennendsten Fragen Ihrer Mandanten auf einer einzigen Seite.

» Hier anfordern!

Empfehlungen der Redaktion

 

Osteraktion: Bei einer Anfrage bis einschließlich 15.04.2024 sparen Sie 20 % Rabatt auf den Gesamtbetrag (sonst 319,00 € mtl.)!

Antworten auf alle steuerlichen Fragen! Nutzen Sie unser ausgewähltes Expertenteam als Ihr Netzwerk. Stellen Sie ihre Anfrage und erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Kurzantwort.

255,20 € mtl. zzgl. USt

Mehr als 100 Infografiken auf Ihrer Website

Automatisch aktualisiert und mit Ihrem Kanzleibriefkopf versehen. So wecken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer textmüden Mandanten.

39,95 € mtl. zzgl. USt