Einbringung in eine Personengesellschaft - das Wichtigste zur Bruttomethode

Bei der Bildung von Ergänzungsbilanzen ist entweder auf die Brutto- oder die Nettomethode zurückzugreifen, welche jeweils der Bewertung von Projekten bzw. Unternehmern dienen. Die Bruttomethode ist darauf gerichtet, zugunsten aller Kapitalgeber einen Gesamtwert zu berechnen und fasst insofern Eigen- und Fremdkapitalgeber zusammen.

Neben erläuternden Beispielen, stellt der folgende Beitrag dar, wie genau diese Zusammenfassung und Bilanzierung funktioniert.

Ergänzungsbilanz mit Ergänzungsgewinn- und Verlustrechnung

Ergänzungsbilanzen werden in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern und in § 24 Abs. 2 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft erwähnt, jedoch nicht genau definiert.

Zur Fortführung der Ergänzungsbilanzen schweigt das Gesetz. Die nur begrenzten gesetzlichen Regelungen dürfen den Blick nicht dafür verstellen, dass auch andere Umstände eine Ergänzungsbilanz erfordern können.

Wann eine solche Ergänzungsbilanz aufzustellen ist und wie die Abgrenzung zur sogenannten Bruttomethode stattfindet, haben wir hier für Sie zusammengefasst und in mehreren Fallkonstellationen anschaulich dargestellt.

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