Für Steuerberater: Laden Sie hier Ihre aktuelle Checkliste für die Einkommensteuerberatung herunter

Nutzen Sie unsere umfassenden Checklisten für Ihre Einkommensteuerberatung: Laden Sie einfach die Checkliste für den aktuellen Veranlagungszeitraum kostenlos herunter!

Diese Checklisten dienen der Qualitätssicherung in Ihrer Kanzlei: Ihre Mitarbeiter haken jeden zu prüfenden Punkt bei der Einkommensteuerberatung ab. So stellen Sie sicher, dass jeder Ihrer Mandanten die bestmögliche Einkommensteuererklärung erhält.

Ihre ESt-Checklisten im Überblick – sortiert nach Veranlagungszeitraum

AKTUELL: Checkliste Einkommensteuer VZ 2023 – hier klicken und im Praxispaket Kanzleiorganisation aufrufen

GRATIS: Checkliste Einkommensteuer VZ 2022 – hier klicken und kostenlos downloaden

Checkliste Einkommensteuern VZ 2021 – hier klicken und kostenlos downloaden

Checkliste Einkommensteuer VZ 2020 – hier klicken und kostenlos downloaden

Checkliste Einkommensteuer VZ 2019 – hier klicken und kostenlos downloaden

Checkliste Einkommensteuer VZ 2018 – hier klicken und kostenlos downloaden

Checkliste Einkommensteuer VZ 2017 – hier klicken und kostenlos downloaden

 

Und für Ihre Mandanten? Nutzen Sie unseren Checklisten-Generator

Erstellen Sie mit unserem ESt-Helfer individuelle Checklisten zur Einkommensteuererklärung für jeden Mandanten. Damit erhalten Sie direkt alle relevanten Belege von Ihren Mandanten und entlasten damit Ihre Kanzlei!

» Hier klicken und mehr erfahren.

Auszug aus unserer Checkliste Einkommensteuer

Unsere umfassende, 10-seitige Checkliste unterstützt Sie bei der Qualitätssicherung in der Einkommensteuerberatung. Sie und Ihre Mitarbeiter haken einfach alle Arbeits-, Beratungs- und Kontrollschritte ab – fertig!

Beispiele

Prüfung zu Auftragsverhältnis/ Stammdaten/ Kindern

  • Vertretungsvollmacht
  • Allgemeine Daten
  • Familienstand aktuell und künftig
  • Hinweise zu Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung
  • Wohnsitz im Ausland
  • Zuordnung / Haushaltszugehörigkeit Kindeer
  • Hinweis zu Patchworkfamilien
  • etc.

Erfassung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigekeit gem. § 19 EStG

  • Erfassung der Daten der Lohnsteuerbescheinigung
  • Fünftelregelung
  • Doppelbesteuerung
  • Progressionsvorbehalt
  • Gestaltungshinweis Wohnbauprämie
  • etc.

Ermittlung der abzugsfähigen Werbungskosten

  • Reisekostenrecht
  • Fahrtkosten und Firmenwagen
  • Mehrfachhaushalte
  • Behindertenregelung
  • Sammelbeförderung
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Beiträge zu Gewerkschaft, Genossenschaft u.ä.
  • Aufwendungen für das Arbeitszimmer
  • Fortbildung
  • etc.

Einkünfte aus Renten gem. § 22 EStG

  • Renten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG und § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
  • Renten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb EStG
  • etc.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

  • Kapitaleinkünfte liegen unter Sparer-Pauschbetrag und es wurde keine Abgeltungsteuer gezahlt?
  • Bescheinigungen der Anlageinstitute zur einbehaltenen Abgeltungsteuer gem. § 45a Abs. 2 und 3 EStG liegen vor?
  • Kirchensteuerabzug erfolgte bereits bei Einbehalt der Abgeltungsteuer?
  • Günstigerprüfung: Persönlicher Einkommensteuersatz liegt wahrscheinlich unter dem Satz der Abgeltungsteuer?
  • Abrechnung / Bescheinigung der Anlageinstitute prüfen
  • etc.

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

 

  • Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist ab 2009; Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien bleibt bestehen!)
  • Vortrag des Verlustvortrags gemäß dem Verlustfeststellungsbescheid des Vorjahres
  • Einkunftsart darstellen und auf Gefahren bei der ungeprüften Veräußerung und Übertragung von Immobilien hinweisen.
  • An- und Verkäufe von Wertpapieren tabellarisch darstellen und den Steuerpflichtigen zur Anfertigung laufender mehrjähriger Aufstellungen motivieren.
  • WP-Spekulationsverluste vor 2009 wurden richtig festgestellt und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnet/vorgetragen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG

  • Bei Ehegatten: Eigentumsanteile klären und in der Anlage V festlegen (siehe Steuerbescheid des Vorjahres).
  • Anlage erstellen, aus der sich der Sachverhalt ergibt (Objekt, Eigentümer, Anschaffungs-/Herstellungskosten, Finanzierung, Bau-/Anschaffungsjahr, Übergang Nutzen/Lasten, Nutzung usw.).
  • Gesamtwohnfläche u. Nutzung abstimmen (FW/Eigennutzung oder unentgeltliche Überlassung).
  • Mieteinnahmen aufgeteilt (Kaltmiete, Umlagen nebst Nachzahlung bzw. Erstattung). (Was wurde aus Kautionen bei Auszug der Mieter?)
  • Prüfung verbilligte Überlassung von Wohnungen. Empfehlung: mindestens 70 % der ortsüblichen Miete. Beachte – weniger als 66 % der ortsüblichen Miete: anteiliger Werbungskostenabzug – mindestens 66 % der ortsüblichen Miete: voller Werbungskostenabzug
  • Innerfamiliäre Vermietung vorhanden (z.B. Vermietung Büro an Ehepartner)? Abgleich, ob Mieteinnahmen des einen gleich den Mietaufwendungen des anderen sind, etc.
  • Nutzungswertbesteuerung (nur noch in Einzelfällen von Bedeutung!): Gefahr bei steigenden ortsüblichen Mieten besprochen.
  • Abschreibungen: Überprüfung der AfA-Beträge/Laufzeitüberwachung (bei Erbschaft/Schenkung: Abschreibung des Rechtsvorgängers gem. § 11d EStDV)
  • etc.

Einkünfte aus gewerblicher oder selbständiger Arbeit (§§ 15 und 18 EStG)

  • Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Beispiele: nebenberufliche Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen /  Übungsleiter-Pauschbetrag: 2.400 € (§ 3 Nr. 26 EStG) / Ehrenamtsfreibetrag: 720 € (§ 3 Nr. 26a EStG)
  • Anrechnung der festgesetzten GewSt gem. § 35 EStG

Sonderausgaben

  • Alle Versicherungsbeiträge gem. § 10 Abs.1 Nr. 2, 3 EStG erfasst? Durchführung der Günstigerprüfung (zwischen Recht bis 2004, ab 2005 und ab 2010).
  • Bei GmbH/AG-Gesellschafter/Geschäftsführer: Kürzung des Vorwegabzugs geprüft (auch bei betrieblicher Altersvorsorge?
  • Wurden die Aufwendungen für private Altersvorsorge (Riester-/ Rürup-Rente) berücksichtigt? Prüfung aller Angaben auf der Bescheinigung zur Altersvorsorge!
  • Günstigerprüfung gem. § 10a EStG zwischen Altersvorsorgezulage (§ 83 EStG) und Sonderausgabenabzug (erfolgt automatisch von Amts wegen)
  • Wurden die Beiträge zu einer steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit bzw. der verminderten Erwerbsfähigkeit erfasst (zertifizierte Verträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG seit VZ 2014 möglich; einzutragen in Anlage Vorsorgeaufwand)?
  • etc

Außergewöhnliche Belastungen

  • Behindertenfreibeträge (§ 33b Abs. 2, 3 EStG) – bereits ab 25 % bei eingeschränkter Beweglichkeit! Beachte: Steuervorteil lt. Bescheid rückwirkend ab Feststellung der Behinderung beantragen! Überprüfen, ob Antrag auf Behindertenfreibetrag gestellt werden sollte (z.B. bei Bezug einer EU-Rente)
  • Pflegepauschbetrag von 924 € für die Pflege einer ständig hilflosen Person (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“ oder Anspruch auf Pflegeleistungen nach Pflegegrad 4 und 5, § 33b Abs. 6 EStG, § 65 EStDV, Abschn. 33b EStR) – auch bei Erhalt von Pflegegeld, soweit das Pflegegeld ausschließlich zur Pflege verwendet wird
  • Hinterbliebenenfreibetrag von 370 € bei Erhalt von Hinterbliebenenbezügen (aus der gesetzlichen Unfallversicherung, nach dem Bundesentschädigungsgesetz u.a., § 33b Abs. 4 EStG).
  • Kfz-Kosten Behinderter: weniger als 70 % behindert = Nachweis, dass Kfz-Kosten aufgrund der Behinderung verursacht wurden; Behinderung von mindestens 70 %, aber weniger als 80 % und geh- und stehbehindert oder Behinderung von mindestens 80 % = Berücksichtigung von Kfz-Kosten für 3.000 km/Jahr; Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Ausweis = Berücksichtigung sämtlicher Kfz-Kosten Grenze der Angemessenheit = 15.000 km ohne besonderen Nachweis
  • Wichtig: Auch bei Kindern die Behinderung berücksichtigen
  • Unterhaltsleistungen an bedürftige Familienangehörige
  • etc.

Überprüfung / Plausibilisierung der Steuerberechnung

  • Einkünfte wurden korrekt erfasst (Summe Lohnsteuerbescheinigung)/Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbesteuermessbetrag/Gewerbesteuerzahlung angeben!)
  • Erfassung aller Erträge bzw. Verluste aus Gesellschaftsbeteiligungen! Achtung: Halbeinkünfteverfahren!
  • Vorausbezahlte Steuern wurden korrekt erfasst (Lohnsteuerbescheinigung + Vorauszahlungen). Abstimmung im Steuerprogramm durchgeführt.
  • Kirchensteuererstattungen/-nachzahlungen wurden erfasst.
  • Progressionseinkünfte wurden erfasst (Lohnersatzleistungen, Auslandseinkünfte, Übergangsgeld bei Selbständigen, Krankengeld, Elterngeld).
  • Vergleich mit dem Vorjahressteuerbescheid
  • etc

Beraterhinweise / Ergebnispräsentation

  • Anfertigen eines Beratungsprotokolls zum Verlauf und Ergebnis der Beratung
  • Werte fehlender Belege abschätzen und wertmäßig erfassen, ggf. anhand der Vorjahreswerte.
  • Den Steuerpflichtigen in die Lage versetzen, die verarbeiteten Daten zu überprüfen, und zwar durch Übermittlung der Steuerberechnungen, Einzelberechnungen zu den Einkünften, Textanlagen und der kompletten Erklärungsvordrucke, ggf. via E-Mail/PDF.
  • Abweichungen zum Vorjahr erläutern (Einnahmen, Werbungskosten, Steuerklassenwahl etc.).
  • Die geltend gemachten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind mit ihren Auswirkungen (Wirkung, Höchstbeträge, zumutbare Eigenbelastung etc.) im Einzelnen zu erklären.
  • Hinweis auf die Auswirkungen der Kinderfreibeträge bzw. des Kindergeldes
  • etc

Gestaltungsberatung für die Folgezeit

  • Überprüfung der bisherigen Steuerklassenwahl für das Folgejahr
  • Info über die steuerliche Entwicklung in den Folgejahren unter Berücksichtigung von: veränderten Einkünften/Wegfall von AfA-Beträgen/Zins-/Werbungskostenrückgängen/Rentenbezügen/ Steuerklassenwechsel/Wegfall von Steuervergünstigungen/Abzugsmöglichkeiten von Handwerker- und Dienstleistungen gem. § 35a EStG etc.
  • Info über den sich jährlich erhöhenden steuermindernden Abzug von Vorsorgeleistungen
  • Info über den Anspruch auf und die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage/Anspruch auf Wohnungsbauprämie/Anspruch auf Riester-Rente bzw. Rürup-Rente
  • Info bei Beratungsbedarf vor dem Verkauf oder der Übertragung von Immobilien zur Vermeidung von Spekulationsgewinnen
  • Info zur erhöhten Kontrolltätigkeit des Gesetzgebers und zur strafbefreienden Selbstanzeige
  • Beratung zu steuermindernden Investitionsentscheidungen
  • Info zu dem evtl. steuerschädlichen Einsatz von Kapitallebensversicherungen (§§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
  • etc

Spezialreport: 5 Tipps für die ESt-Erklärung 2023

Die fünf Tipps in unserem aktuellen Spezialreport zeigen, was Sie bei den Vermietungseinkünften 2023 beachten sollten.

» Hier kostenlos downloaden!

Empfehlungen der Redaktion

 

Individuelle Checklisten zur Einkommensteuererklärung für jeden Mandanten. Damit erhalten Sie direkt alle relevanten Belege von Ihren Mandanten und entlasten damit Ihre Kanzlei!

44,95 € mtl. zzgl. USt

Topleistung – Topqualität – Tophonorar – 25 % weniger Arbeit. Bewältigen Sie Anforderungen wie gestiegene Mandanten­anforderungen, verstärkter Wettbewerbs- und Honorardruck jetzt leichter!

198,00 € pro Stk. zzgl. Versand und USt