Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss: BVerfG drängt auf schnelle Lösung, sonst drohen Konsequenzen

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber gute 1 ½ Jahre Zeit gegeben, eine Reform der Erbschaftsteuer zu gestalten. Eigentlich sollte das genug Zeit sein, um eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Dennoch ist in Sachen Erbschaftsteuerreform noch kein Ergebnis in Sicht.

Erst vor Kurzem hat der Bundesrat den jüngst gefassten Entwurf zerpflückt und in hohem Bogen in den Vermittlungsausschuss befördert. Der Termin für die Beratung ist der 8.9.2016.

Das endlose Ringen strapaziert nicht nur die Nerven vieler Unternehmer, Steuerberater und Anwälte. So langsam reißt auch dem Bundesverfassungsgericht der Geduldsfaden.

Bundesverfassungsgericht mischt sich ein

In einem Schreiben wandte sich deshalb der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, an Regierung, Bundestag und Bundesrat.

Den Empfängern teilt er kurz und knapp mit, dass sich der 1. Senat nach der Sommerpause mit der Erbschaftsteuer befassen wird. Hier die Pressemitteilung im Volltext:


Nach Ablauf der in Sachen „Erbschaftsteuer“ gesetzten Frist zur Neuregelung soll das Normenkontrollverfahren erneut auf die Tagesordnung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-041.html;jsessionid=D1E1EAD0BD5636DA59608BCEF302C661.2_cid361Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 14. Juli 2016

1 BvL 21/12

Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen (vgl. Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014).

Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.


Richter wollen endlich Lösung

Die BVerfG-Pressemitteilung vom 14.7.2016 kommt zwar in altbekannter Manier daher: kurz, nüchtern und sachlich. Aber man kann davon ausgehen, dass es hinter der Fassade richtig brodelt! Die erneute Verschiebung durch die Unstimmigkeit im Bundesrat dürfte auch den letzten der Richter in Karlsruhe fast zur Weißglut getrieben haben.

Die spannende Frage ist jetzt: Wie werden die Richter entscheiden? Welche Konsequenzen drohen für den weiteren Fortgang bei der Erbschafsteuer?

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe – welche Konsequenzen drohen?

Drei Szenarien sind denkbar:

  1. Das BVerfG gewährt eine Verlängerung der Frist. Dann hätte der Gesetzgeber erneut Zeit, sich um eine adäquate Lösung für die Erbschaftsteuerreform zu bemühen. Die alten Regelungen würden in der Zeit weiter gelten, es würde sich erst einmal nichts ändern.

  2. Das BVerfG erlässt eine Übergangsregelung, in der die alte Gesetzeslage weiterhin gilt, bis die Reform kommt. Ausgenommen hiervon wären die für verfassungswidrig erklärten Teile der Erbschaftsteuer.

  3. Das BVerfG macht Nägel mit Köpfen und erklärt die Erbschaftsteuer insgesamt für nicht mehr anwendbar. Die Steuer könnte dann durch Bund und Länder nicht mehr erhoben werden, bis sie sich endlich zusammengerissen und auf eine gemeinsame Lösung geeinigt hätten. 

In der Redaktion haben wir bereits ausgiebig über die möglichen Szenarien diskutiert. Kommt die Erbschaftsteuer tatsächlich erneut nach Karlsruhe, gehen wir stark davon aus, dass es auf Szenario 2 hinauslaufen wird.

Viel wahrscheinlicher aber ist, dass die Karlsruher Richter auf etwas ganz anderes abzielen: Dieser deutliche Schuss vor den Bug des Gesetzgebers soll dafür sorgen, dass sich die zerstrittene Koalition endlich zusammenreißt und an einer gemeinsamen Linie bei der Reform der Erbschaftsteuer arbeitet.

Vermittlungsausschus berät am 8.9.2016 zur Erbschaftsteuer

Aber das alles ist zum jetzigen Zeitpunkt bloße Spekulation. Gewissheit werden wir erst im September erhalten. Der Bundesrat hat mittlerweile den Termin für die nächste Beratung bekannt gegeben: Am 8.9.2016 tritt der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel zusammen, eine Einigung in Sachen Erbschaftsteuer herzustellen. Möglich, dass der Druck aus Karlsruhe dabei hilfreich ist.

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