Ausblick auf die Steuervorhaben der neuen Bundesregierung

Bereits nach den Sondierungsergebnissen der voraussichtlichen neuen Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP war bekannt geworden, dass die neue Bundesregierung keine neuen Substanzsteuern einführen und Steuern wie z.B. die Einkommen-, Unternehmen- oder Mehrwertsteuer nicht erhöhen will. Nach dem nun vorliegenden Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 sind unter dem Titel "Mehr Fortschritt wagen" insbesondere folgende Änderungen im Steuerrecht zu erwarten:

Lohn- und Einkommensteuer allgemein

  • Die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer (gemeint ist hier wohl die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, max. 600 € pro Jahr) will die Ampel bis zum 31.12.2022 verlängern.
  • Den Sparerpauschbetrag will die Koalition zum 01.01.2023 auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung erhöhen.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung will die Bundesregierung attraktiver machen, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags (ab 2021 ist dieser bereits auf 1.440 € erhöht und damit vervierfacht worden).
  • Künftig soll sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 € erhöht. Diese neue Grenze würde dann auch steuerlich gelten.

Klima

  • Die Privilegierung von Hybridfahrzeugen soll zukünftig nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird (ansonsten Regelbesteuerung). Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge soll bereits ab dem 01.08.2023 nochmals auf 80 km angehoben werden (für eine Anschaffung ab 2022 ist bereits im aktuellen EStG eine Anhebung auf 60 km vorgesehen).
  • Die Regierung plant eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen ("Superabschreibung"). Für digitale Wirtschaftsgüter gibt es bereits ab 2021 eine durch BMF-Schreiben geregelte Sofortabschreibung.

Unternehmensteuer

  • Die erweiterte Verlustverrechnung will die neue Regierung zeitlich bis Ende 2023 verlängern und den Verlustvortrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten (gemeint ist hier wohl eher ein entsprechender Verlustrücktrag).
  • Das Optionsmodell (§ 1a KStG) und die Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG) will sie evaluieren und prüfen, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.
  • Zudem will die Ampel die Steuerprüfung modernisieren und beschleunigen; vorgesehen sind verbesserte Schnittstellen, eine Standardisierung und ein sinnvoller Einsatz neuer Technologien.

Familie, Rente und Soziales

  • Geplant ist die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen und steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse für familien- und alltagsunterstützende Dienstleistungen; profitieren sollen zunächst Alleinerziehende, Familien mit Kindern und zu pflegende Angehörige (in Presseberichten ist von Gutscheinen die Rede).
  • Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach einer Trennung will die Koalition steuerlich fördern (umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen).
  • Alleinerziehende sollen mit einer Steuergutschrift entlastet werden. Die letzte Bundesregierung hatte bereits den Entlastungsbetrag in der Steuerklasse II auf 4.008 € dauerhaft erhöht.
  • Die Kombination aus den Steuerklassen III und V will die neue Koalition in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen.
  • Zudem will sie eine Weiterentwicklung der Familienbesteuerung, so dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Gemeint sein könnte damit das Ehegattensplitting.
  • Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 € auf 1.200 € erhöht werden.
  • Zudem plant die Koalition die Einführung einer Steuerbefreiung von Zuschlägen in Pflegeberufen und einen steuerfreien Pflegebonus von 3.000 € (noch bis Ende März 2022 gibt es die steuerfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 € in allen Berufen).
  • Der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben soll - statt nach dem bisherigen Stufenplan (jedes Jahr zwei Prozentpunkte mehr, aktuell 92 %) ab 2025 - bereits ab 2023 erfolgen.
  • Zudem will die Bundesregierung den steuerpflichtigen Rentenanteil für neue Rentnerjahrgänge ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen lassen (bisher ein Prozentpunkt pro Jahrgang). Eine Vollbesteuerung der Renten erfolgt damit erst für Jahrgänge ab 2060. Hintergrund ist hier die Rechtsprechung des BFH, der mit Urteil vom Mai 2021 festgestellt hatte, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein könnten.

Umsatzsteuer

Der Umsatzsteuerbetrug soll bekämpft werden. Es soll schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich eingeführt werden, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Auf EU-Ebene will sich die künftige Bundesregierung für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einsetzen (z.B. Reverse-Charge). Zudem will die Koalition Inklusionsunternehmen stärken u.a. durch formale Privilegierung im UStG. Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen soll europarechtskonform beibehalten werden. Die Einfuhrumsatzsteuer will die Regierung weiterentwickeln.

Grunderwerbsteuer

Den Ländern soll eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung soll das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) genutzt werden.

Verfahrensrecht

  • Die neue Regierung will die Erfüllung der steuerlichen Pflichten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtern, z.B. durch vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax); die will die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent vorantreiben und die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital ermöglichen.
  • Bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen will sie durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigen. Geplant ist zudem eine gesetzliche Klarstellung, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann.
  • Die bereits eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als zehn Mio. € ausgeweitet werden.

Tipp: Bereits vor Amtsübernahme durch die neue Bundesregierung hat der neue Bundestag das erste Steuergesetz beschlossen. Das "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" (BT-Drucks. 20/75) bringt Änderungen für Landwirte und europäische Einrichtungen. So wird u.a. der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte ab 2022 auf 9,5 % festgelegt (statt bisher 10,7 %). Gegenüber dem Gesetzentwurf, über den wir in Ausgabe 45 berichtet hatten, haben sich im Beschluss keine Änderungen ergeben.

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