Das Arbeiten von zu Hause aus wird immer beliebter und einfacher. Moderne Telekommunikationstechniken machen es Arbeitnehmern und Selbständigen möglich, auch in ihrer privaten Wohnung jederzeit für Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten erreichbar zu sein. Wird eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt, können die dadurch entstehenden Kosten - allerdings nicht in jedem Fall - in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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