Datenschutzgrundverordnung

Die Neuregelungen der DSGVO bedeuten für Unternehmer, aber auch z.B. für Vermieter, an vielen Stellen neue oder verschärfte Pflichten, die auch aus gestärkten bzw. erweiterten Verbraucherrechten resultieren. Besonders dramatisch wurden die Sanktionen bei Verstößen verschärft, so dass Datenschutz bei Ihren Mandanten endgültig nicht mehr vernachlässigt werden kann.

Zwar ist die DSGVO zum Stichtag 25.05.2018 schon zwei Jahre in Kraft und auch der deutsche Gesetzgeber hat schon mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes reagiert, aber gerade deswegen sind viele Unternehmer stark verunsichert: Was genau sind die neuen Regelungen, welche davon sind verpflichtend, welche Ansprüche haben Kunden, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, und wenn ja, wie? Die Präsentationsunterlage zur „Datenschutzgrundverordnung“ klärt dazu auf.