Referentenunterlage

Folie 1

 

Herzlich Willkommen zu unserer heutigen Veranstaltung.

 

Hand aufs Herz: welchen Stellenwert hat das Datenschutzrecht in Ihrem Unternehmen in der täglichen Praxis? Oder bleibt es gar gänzlich unberücksichtigt? Diese Fragen sollten Sie nicht abtun, denn jede einzelne Datenschutzlücke stellt ein nicht (mehr) vernachlässigbares Geschäftsrisiko dar:

 

Die Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden nimmt stark zu, ebenso steigt mit zunehmender Verbreitung moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik auch deren Verletzlichkeit. Dazu kommt eine neue Rechtslage. Neue Bestimmungen, denen Ihr Unternehmen bezüglich Datenschutz genügen muss, hat der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) formuliert.

 

Sie ist seit dem 24.05.2016 in Kraft und soll in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgen, um so zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beizutragen.

 

Unabhängig davon, ob Sie sich bereits mit der DSGVO befasst haben oder nicht, steht nun ein sehr wichtiges Datum an: Nach einer zweijährigen Übergangsfrist müssen ab dem 25.05.2018 alle Dokumente und Prozesse der Neuregelung angepasst sein.