E-Bilanz - die elektronische Steuerbilanz

Nachdem der digitale Datenaustausch bereits bei Steuererklärungen, Umsatz- und Lohnsteuerdaten zum Alltag gehört, macht der Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung E-Government. Abbau unnötiger Bürokratie – lautet das Ziel. Konsequenz: Die E-Bilanz. Sie bringt Änderungen und neue Pflichten für bilanzierende Unternehmen – und damit für eine Vielzahl Ihrer Mandanten. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, scheint die E-Bilanz beschlossene Sache. Härtefallregelungen, Sanktionen, Software und Taxonomie sind nur einige Aspekte, mit denen sich Ihre Mandanten in diesem Zusammenhang beschäftigen sollten. Nur so können sie sicher sein, den Anforderungen des Gesetzgebers pünktlich zum Stichtag gerecht zu werden.