Folie 1
((Hinweis vorab:
In dieser Präsentation wird auf ein separates Dokument verwiesen. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen für den Referenten am Ende der Seite 15 dieses Skripts))
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Nur kurze Zeit nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich bilanzierende Unternehmen zukünftig einer weiteren großen Herausforderung zu stellen. Die Rede ist von der E-Bilanz, bei der es sich im Gegensatz zum BilMoG um eine Änderung im Steuerrecht handelt. Die Wurzeln der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten – kurz: E-Bilanz – sind bereits im Steuerbürokratieabbaugesetz zu finden, welches im Dezember 2008 den Deutschen Bundestag passierte und im Anschluss daran durch den Gesetzgeber fixiert wurde. Die E-Bilanz stellt eine weitere Maßnahme der Finanzverwaltung zum nachhaltigen Abbau unnötiger Bürokratie dar. Bereits fest installiert ist der elektronische Datenaustausch bislang in den folgenden Bereichen:
- elektronische Übermittlung von Steuererklärungen per ELSTER
- elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
- Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen in digitaler Form
- Abruf des elektronischen Steuerkontos, welches die gezahlten oder noch ausstehenden Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen für verschiedene Steuerarten beinhaltet
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