<<Kanzlei Mustermann
& Partner>> <<Testmann GmbH>> <<z.H. Herrn Thomas
Testmann>> <<Teststraße
1>> <<80539
Teststadt>>
<<DATUM>>
<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,
bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Arbeit in den eigenen vier Wänden einen neuen Schub bekommen. In der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung ist erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festgehalten.
Die Kosten für die Arbeit im Homeoffice konnten die meisten Arbeitnehmer bislang aber nicht geltend machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 und der darin berücksichtigten Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber eine entsprechende Möglichkeit geschaffen.
Was genau ist die Homeoffice-Pauschale, wer kann sie geltend machen, was ist dabei zu beachten – zu diesen und weiteren Aspekten möchten wir sie informieren. .
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