Einladungsschreiben

<<Kanzlei Mustermann & Partner>>

<<Testmann GmbH>>

<<z.H. Herrn Thomas Testmann>>

<<Teststraße 1>>

 

<<80539 Teststadt>>

 
 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                    <<DATUM>>

 

 

 

 

<<Sehr geehrter Herr Testmann>>,

bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Arbeit in den eigenen vier Wänden einen neuen Schub bekommen. In der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung ist erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes festgehalten.

 

Die Kosten für die Arbeit im Homeoffice konnten die meisten Arbeitnehmer bislang aber nicht geltend machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 und der darin berücksichtigten Homeoffice-Pauschale hat der Gesetzgeber eine entsprechende Möglichkeit geschaffen.

 

Was genau ist die Homeoffice-Pauschale, wer kann sie geltend machen, was ist dabei zu beachten – zu diesen und weiteren Aspekten möchten wir sie informieren. .