Photovoltaikanlagen - Steuerliche Behandlung ab 2023

Seit dem 01.01.2023 gilt ein Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation kleiner Photovoltaikanlagen. Die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagen wurden rückwirkend zum 01.01.2022 einkommensteuerfrei gestellt.

Dass Bürger ihren Strom in ressourcenschonender Weise ganz oder teilweise selbst erzeugen, ist nicht nur ein Mittel gegen die Auswirkungen der Energiekrise – vielmehr entspricht es auch dem politischen Willen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Einen wirklich entscheidenden Schub für die Photovoltaik gab es durch das Jahressteuergesetz 2022: Rückwirkend ab dem 01.01.2022 werden die Gewinne aus kleineren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einkommensteuerfrei behandelt.