Referentenunterlage

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Photovoltaik, also der Strom vom eigenen Hausdach, ist ein Zukunftsmodell. Dass Bürger ihren Strom in ressourcenschonender Weise ganz oder teilweise selbst erzeugen, ist nicht nur ein Mittel gegen die Auswirkungen der Energiekrise - vielmehr entspricht es auch dem politischen Willen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern. Dem trägt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Rechnung. Während etwa die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in früheren Jahren kontinuierlich reduziert wurde, gelten nun durch die EEG-Novelle 2023 höhere Vergütungssätze.

 

Doch einen wirklich entscheidenden „Push“ für die Photovoltaik dürfte das verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 (JStG) bedeuten: Rückwirkend ab dem 01.01.2022 werden die Gewinne aus kleineren Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einkommensteuerfrei behandelt. Und seit dem 01.01.2023 gilt für die Errichtung und Inbetriebnahme kleinerer PV-Anlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer - ein Novum im deutschen Umsatzsteuerrecht. Durch diese Neuregelungen werden PV-Anlagen nicht nur in der Anschaffung besonders günstig. Es entfällt auch ein Hemmnis, das für viele Privatleute bislang das entscheidende bei der Anschaffung einer PV-Anlage war: die mindestens jährliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.