Steuervereinfachungsgesetz 2011

Steuervereinfachung statt Steuersenkung – darauf setzt die Bundesregierung mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011. Es bringt Änderungen für Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Haus- und Grundbesitzer, Kapitalanleger, kurz für alle Steuerzahler – und damit für all Ihre Mandanten. Soll das Gesetz grundsätzlich 2012 in Kraft treten, werden einige Neuerungen rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam werden. Grund genug, sich bereits jetzt mit den anstehenden Umgestaltungen im Steuergesetz zu beschäftigen. Nur so können Sie und Ihre Mandanten optimal von den Änderungen, die der Gesetzgeber parat hat, profitieren.